Du möchtest wissen, wie du die Grunderwerbsteuer berechnen kannst, wenn du in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie erwirbst? Diese Steuer ist ein einmaliger Kaufpreisbestandteil, der beim Erwerb von Grundstücken anfällt und je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine bundesweit erhobene Verkehrssteuer. Sie fällt beim Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, aber auch beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen an, wenn damit die Übertragung eines Grundstücks verbunden ist. Der Steuersatz variiert von Bundesland zu Bundesland und hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert.

Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich einfach, erfordert aber die Kenntnis des richtigen Bemessungsgrundlage und des geltenden Steuersatzes für das jeweilige Bundesland. Die Formel lautet:

Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Steuersatz

Die Bemessungsgrundlage ermitteln

Die Bemessungsgrundlage ist der Wert, auf dessen Basis die Steuer berechnet wird. In den meisten Fällen ist dies der Kaufpreis, der im Kaufvertrag vereinbart wurde. Dieser umfasst nicht nur den reinen Kaufpreis für das Objekt, sondern auch alle weiteren Leistungen, die du als Käufer erbringst, um das Eigentum zu erwerben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der vereinbarte Kaufpreis für das Grundstück oder die Immobilie.
  • Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die der Veräußerer im Zusammenhang mit dem Erwerb trägt.
  • Aufwendungen des Erwerbers für die Beseitigung von Mängeln, die im Kaufvertrag berücksichtigt werden.
  • Gerichtskosten und Notargebühren für den Kaufvertrag, wenn sie im Kaufpreis enthalten sind oder als Teil der Gesamtkosten für den Erwerb zu sehen sind.
  • Erschließungskosten, die mit dem Grundstück erworben werden und im Kaufpreis enthalten sind.
  • In bestimmten Fällen auch die Übernahme von Schulden, die mit dem Grundstück belastet sind.

Wichtig ist, dass auch Nebenkosten, die für den Erwerb des Grundstücks anfallen, Teil der Bemessungsgrundlage sein können, selbst wenn sie nicht direkt im Kaufvertrag aufgeführt sind. Wenn du beispielsweise mit dem Verkäufer vereinbarst, dass du bestimmte Reparaturen übernimmst, die eigentlich Aufgabe des Verkäufers wären, können diese Kosten zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden.

Der Steuersatz in den Bundesländern

Der entscheidende Faktor für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist der Steuersatz, der durch das jeweilige Bundesland festgelegt wird. Dieser Satz wird als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage erhoben. Die Steuersätze sind in den letzten Jahren stark gestiegen, da viele Bundesländer ihre Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erhöhen wollten.

Die aktuellen Steuersätze (Stand kann sich ändern, bitte immer die aktuelle Gesetzgebung des Bundeslandes prüfen) für die Grunderwerbsteuer in Deutschland sind:

Bundesland Steuersatz (%)
Baden-Württemberg 5
Bayern 3,5
Berlin 6
Brandenburg 6,5
Bremen 6,5
Hamburg 5,5
Hessen 6
Mecklenburg-Vorpommern 6
Niedersachsen 5
Nordrhein-Westfalen 6,5
Rheinland-Pfalz 5
Saarland 6,5
Sachsen 3,5
Sachsen-Anhalt 5
Schleswig-Holstein 6,5
Thüringen 6,5

Bitte beachte, dass diese Sätze sich ändern können. Es ist immer ratsam, sich über die aktuell gültigen Sätze des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

Sonderfälle und Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer

Neben dem klassischen Kauf eines Grundstücks gibt es verschiedene Situationen, in denen die Grunderwerbsteuer unterschiedlich oder gar nicht anfällt. Diese Sonderfälle sind wichtig, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Erwerb von Todes wegen und Schenkungen

Beim Erwerb eines Grundstücks durch Erbschaft oder Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Hierfür sind andere Steuern wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer relevant, die jedoch nach anderen Regeln und Freibeträgen berechnet werden.

Gestaltungen, die eine Grunderwerbsteuer vermeiden könnten

Es gibt bestimmte rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Hierzu zählt beispielsweise der sogenannte Share Deal. Bei einem Share Deal erwirbst du nicht direkt das Grundstück, sondern Anteile an einer Gesellschaft, der das Grundstück gehört. Wenn du beispielsweise mindestens 95 % der Anteile an einer Immobiliengesellschaft erwirbst, fällt die Grunderwerbsteuer nicht an. Diese Regelung ist jedoch komplex und sollte nur mit steuerlicher Beratung in Anspruch genommen werden, da das Finanzamt solche Gestaltungen genau prüft und möglicherweise eine Grunderwerbsteuerfestsetzung vornimmt, wenn der wirtschaftliche Übergang des Grundstücks faktisch erfolgt ist.

Grunderwerb durch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Die Übertragung von Grundstücken zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, solange die Ehe oder Partnerschaft besteht, ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt auch für die Übertragung im Rahmen einer Scheidung.

Erwerb durch Eltern und Kinder

Wenn ein Grundstück von Eltern an ihre Kinder übertragen wird, fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für die umgekehrte Übertragung, also von Kindern an ihre Eltern.

Erwerb durch Verwandte in gerader Linie

Allgemein sind Übertragungen von Grundstücken zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) von der Grunderwerbsteuer befreit. Hierbei muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden.

Erwerb von Grundstücken im Rahmen von Zwangsversteigerungen

Auch bei Zwangsversteigerungen fällt Grunderwerbsteuer an. Die Bemessungsgrundlage ist hier das geringste Gebot zuzüglich des Mehrgebots. Der Steuersatz richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Grundstück liegt.

Wie wird die Grunderwerbsteuer bezahlt?

Nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, sendet das zuständige Finanzamt dem Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid zu. In diesem Bescheid wird die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer ausgewiesen und eine Zahlungsfrist genannt. Du hast dann in der Regel einen Monat Zeit, die Steuer zu begleichen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Grunderwerbsteuer erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch zwingend erforderlich ist.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Übergang eines Grundstücks stattfindet. Dies ist in der Regel:

  • Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
  • Mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen, die zum Erwerb eines Grundstücks führen (Share Deal).
  • Mit dem Erwerb von Wohnungseigentum oder Teileigentum.

Die tatsächliche Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt jedoch erst, wenn das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid ausstellt, was meist einige Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages geschieht.

Häufige Fehler bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer

Bei der Berechnung und Entrichtung der Grunderwerbsteuer können Fehler auftreten, die zu Nachzahlungen oder anderen Problemen führen. Die häufigsten Fehler sind:

  • Falsche Bemessungsgrundlage: Nicht alle vereinbarten Leistungen des Käufers werden zur Bemessungsgrundlage hinzugezählt.
  • Unkenntnis über den Steuersatz: Die Nutzung eines veralteten Steuersatzes oder die Anwendung des falschen Steuersatzes, weil das Bundesland nicht korrekt ermittelt wurde.
  • Unberücksichtigte Nebenkosten: Kosten, die zwar nicht im Kaufpreis genannt, aber für den Erwerb relevant sind, werden nicht zur Bemessungsgrundlage gerechnet.
  • Missverständnisse bei Share Deals: Die steuerlichen Konsequenzen von Share Deals werden falsch eingeschätzt.
  • Fehlerhafte Dokumentation: Wichtige Dokumente wie der Kaufvertrag oder Grundbuchauszüge werden nicht korrekt für die Steuererklärung aufbereitet.

Es ist daher unerlässlich, sich genau mit den Details des jeweiligen Erwerbs und den geltenden Gesetzen auseinanderzusetzen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Grunderwerbsteuer berechnen

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Du musst die Grunderwerbsteuer zahlen, nachdem du den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt erhalten hast. In der Regel hast du dann einen Monat Zeit für die Zahlung. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die du nach vollständiger Zahlung erhältst.

Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht bezahle?

Wenn du die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht bezahlst, können Säumniszuschläge anfallen. Außerdem erhältst du keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, was bedeutet, dass deine Eintragung im Grundbuch blockiert wird und du rechtlich noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehst.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Die Grunderwerbsteuer, die du beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zahlst, ist nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Wenn du die Immobilie jedoch vermietest, kannst du die Grunderwerbsteuer als nachträgliche Anschaffungskosten behandeln. Das bedeutet, sie wird auf die Nutzungsdauer der Immobilie verteilt und über die Mieteinnahmen über mehrere Jahre hinweg steuerlich geltend gemacht.

Gilt die Grunderwerbsteuer auch für den Kauf einer Eigentumswohnung?

Ja, die Grunderwerbsteuer fällt auch beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Teileigentums an. Die Bemessungsgrundlage ist hier der Kaufpreis für die Eigentumswohnung einschließlich aller zugehörigen Nebenleistungen. Der Steuersatz richtet sich nach dem Bundesland, in dem sich die Wohnung befindet.

Gibt es Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer?

Nein, im Gegensatz zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es bei der Grunderwerbsteuer keine persönlichen Freibeträge für den Erwerb von Grundstücken. Die Steuer fällt grundsätzlich auf die vereinbarte Bemessungsgrundlage an, es sei denn, es greifen spezifische Ausnahmeregelungen wie bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der Familie.

Wie lange dauert es, bis ich den Grunderwerbsteuerbescheid erhalte?

Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt vom jeweiligen Finanzamt ab. In der Regel dauert es einige Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, bis du den Grunderwerbsteuerbescheid erhältst. Bei einem Kaufvertrag, der durch einen Immobilienmakler vermittelt wurde, kann der Makler oft eine Schätzung über die voraussichtliche Bearbeitungszeit geben.

Was ist, wenn ich ein Grundstück von einem Bauträger kaufe?

Beim Kauf eines Grundstücks von einem Bauträger ist es wichtig zu prüfen, ob der Kaufpreis nur das Grundstück oder auch das darauf zu errichtende Gebäude umfasst. Wenn du sowohl das Grundstück erwirbst als auch den Bau des Hauses beauftragst, wird die Grunderwerbsteuer oft auf die Summe aus Grundstückswert und Bauleistung erhoben. Dies hängt stark von der konkreten Vertragsgestaltung ab, ob es sich um einen Kauf des Grundstücks und einen separaten Bauvertrag handelt oder um eine Einheit als Kauf eines schlüsselfertigen Objekts.

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