Die Fälligkeit von Notarkosten ist für dich als Beteiligten einer notariellen Angelegenheit von zentraler Bedeutung, um finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten. Sobald der Notar seine Leistung erbracht hat, entsteht in der Regel auch die Verpflichtung zur Zahlung seiner Gebühren und Auslagen.
Die rechtlichen Grundlagen der Notarkosten
Die Höhe und die Fälligkeit von Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz stellt sicher, dass Notare für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten, die sich nach dem Wert der beurkundeten oder beglaubigten Angelegenheit richtet.
Wer trägt die Notarkosten?
Grundsätzlich sind die Kosten für die notariellen Leistungen von den Parteien zu tragen, die von der Leistung des Notars profitieren. Im Einzelfall kann jedoch vertraglich etwas anderes vereinbart werden. Bei Immobiliengeschäften ist es beispielsweise üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für den Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch teilen. Die genaue Kostentragungspflicht wird im notariellen Vertrag festgehalten und vom Notar klar kommuniziert.
Wann genau entstehen die Notarkosten?
Die Fälligkeit der Notarkosten knüpft primär an die Erbringung der notariellen Leistung an. Dies bedeutet konkret:
- Beurkundung von Verträgen: Nach der Unterzeichnung des Vertrages durch alle Parteien und den Notar sind die Kosten fällig. Der Notar wird in der Regel unmittelbar nach der Beurkundung eine entsprechende Rechnung erstellen.
- Beglaubigung von Unterschriften: Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung werden sofort nach Erledigung der Amtshandlung fällig.
- Anmeldung zum Handelsregister: Die Gebühren für die Anmeldung von Gesellschaftsveränderungen oder Gründungen werden nach der Einreichung der Unterlagen beim Registergericht und der Erledigung durch den Notar fällig.
- Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen: Mit der Beurkundung dieser Dokumente entstehen die Kosten.
- Vollzugstätigkeiten: Tätigkeiten, die der Notar nach der Beurkundung im Rahmen des Vollzugs erbringt (z.B. Grundbucheintragungen, Abwicklung von Kaufpreiszahlungen), werden in der Regel mit der Erbringung dieser Vollzugshandlungen oder mit der Rechnungsstellung durch den Notar fällig.
Die Zusammensetzung der Notarkosten
Die Notarkosten setzen sich nicht nur aus der reinen Vergütung für die Amtshandlung zusammen, sondern beinhalten auch verschiedene Auslagen und Nebenkosten. Du solltest dir bewusst sein, dass die Gebührenstruktur des GNotKG auf sogenannten „Sätzen“ basiert, die sich nach dem Geschäftswert richten. Einfach ausgedrückt: Je höher der Wert der Angelegenheit, desto höher die Notarkosten.
Kernbestandteile der Notarkosten:
- Gebühren (Vorschrift 32 GNotKG): Dies ist der Hauptbestandteil der Notarkosten und richtet sich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit. Für bestimmte Amtshandlungen gibt es festgelegte Gebührensätze.
- Auslagen (Vorschrift 46 GNotKG): Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Einholung von Auskünften (z.B. Grundbuchauszüge, Registerauskünfte), Porto, Telekommunikationskosten oder Fahrtkosten, sofern diese angefallen sind.
- Umsatzsteuer: Auf die Summe aus Gebühren und Auslagen wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und Zahlung
Der Notar ist verpflichtet, dir eine nachvollziehbare Rechnung über seine erbrachten Leistungen auszustellen. Diese Rechnung enthält eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen.
- Zeitnahe Rechnungsstellung: In der Regel stellt der Notar seine Rechnung unmittelbar nach Erbringung der Leistung aus, spätestens jedoch innerhalb weniger Tage.
- Zahlungsfrist: Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 14 Tage. Es empfiehlt sich, diese Frist einzuhalten, um Verzugszinsen oder weitere Mahnungen zu vermeiden.
- Vorschusszahlungen: In einigen Fällen, insbesondere bei umfangreichen oder zeitaufwendigen Vorgängen, kann der Notar einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Kosten verlangen. Dies geschieht meist bereits vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit.
| Notarielle Angelegenheit | Fälligkeitszeitpunkt der Kosten | Typische Kostentragung | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung (Immobilien) | Nach Beurkundung | Meist hälftig zwischen Käufer und Verkäufer, kann abweichen | Kosten für Grundbucheintragung fallen zusätzlich an und werden meist vom Käufer getragen. |
| Gründung einer GmbH | Nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Anmeldung zum Handelsregister | Meist von den Gründungsgesellschaftern zu tragen | Vorschuss für Handelsregistereintragung und weitere Auslagen kann erhoben werden. |
| Testamentserrichtung | Nach Beurkundung | Vom Erblasser zu tragen | Bei Erstellung eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments tragen die Ehegatten/Partner die Kosten entsprechend ihrer Beteiligung. |
| Ehevertrag | Nach Beurkundung | Meist hälftig zwischen den Ehegatten/Partnern | Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Vermögen, das in den Vertrag einbezogen wird. |
| Vollmachtserteilung (z.B. Vorsorgevollmacht) | Nach Beurkundung/Beglaubigung | Vom Vollmachtgeber zu tragen | Bei beglaubigten Unterschriften fallen geringere Kosten an als bei notarieller Beurkundung. |
Umgang mit der Notarrechnung
Nachdem du die Rechnung des Notars erhalten hast, ist es wichtig, diese sorgfältig zu prüfen. Vergleiche die abgerechneten Leistungen mit dem, was tatsächlich vom Notar erbracht wurde. Bei Unklarheiten oder Fragen solltest du dich umgehend an das Notariat wenden.
- Prüfung der Rechnung: Achte darauf, ob die Geschäftswerte korrekt angesetzt sind und die Gebührenpositionen nachvollziehbar sind.
- Ansprechpartner für Fragen: Die Mitarbeiter im Notariat stehen dir für Rückfragen gerne zur Verfügung.
- Zahlungstermine im Blick behalten: Notiere dir das Fälligkeitsdatum und veranlasse die Zahlung rechtzeitig, idealerweise kurz nach Erhalt der Rechnung.
Vorschusszahlungen und ihre Bedeutung
Manchmal kann der Notar bereits vor Beginn seiner Tätigkeit eine Vorschusszahlung verlangen. Dies dient der Absicherung des Notars und stellt sicher, dass die anfallenden Auslagen, wie z.B. Kosten für Registerabfragen oder Grundbuchauszüge, gedeckt sind, noch bevor die Hauptleistung erbracht wird.
- Grund für Vorschuss: Notare sind gesetzlich berechtigt, Vorschüsse zu verlangen, um ihre Auslagen zu decken und das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.
- Höhe des Vorschusses: Die Höhe des Vorschusses wird vom Notar auf Basis einer Schätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten festgelegt.
- Abrechnung nach Leistungserbringung: Nach Fertigstellung der notariellen Urkunde wird die endgültige Rechnung erstellt. Eventuell geleistete Vorschüsse werden dabei verrechnet. Erhältst du zu viel gezahlt, wird dir die Differenz erstattet. Wurde zu wenig gezahlt, ist die Restsumme fällig.
Sonderfälle und besondere Regelungen
Es gibt bestimmte Konstellationen, in denen die Fälligkeit der Notarkosten von der Standardregelung abweichen kann. Dazu gehören beispielsweise die Abwicklung von Kaufverträgen über Teilzahlungen oder die Tätigkeit des Notars als Treuhänder.
- Treuhandabwicklung: Wenn der Notar im Rahmen einer Treuhandabwicklung tätig wird (z.B. bei Kaufpreiszahlungen für Immobilien), werden die Kosten oft erst nach vollständiger Abwicklung des Treuhandauftrags fällig. Der Notar verwahrt in diesem Fall den Kaufpreis auf einem Notaranderkonto und zahlt ihn erst aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gestundete Kosten: In Ausnahmefällen und nach Ermessen des Notars kann es möglich sein, dass die Zahlung der Notarkosten gestundet wird. Dies ist jedoch eher selten und bedarf einer besonderen Vereinbarung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Wann sind die Notarkosten fällig?
Wann genau muss ich die Rechnung des Notars bezahlen?
Die Notarkosten sind in der Regel sofort nach Erbringung der notariellen Leistung durch den Notar fällig. Dies ist meist unmittelbar nach der Beurkundung oder Beglaubigung der Fall. Du erhältst dann vom Notariat eine Rechnung mit einer üblichen Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Muss ich Notarkosten im Voraus bezahlen?
In vielen Fällen kann der Notar einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Kosten verlangen, insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten, um seine Auslagen zu decken. Dies geschieht oft schon vor Beginn der eigentlichen notariellen Tätigkeit.
Wer bestimmt die Höhe der Notarkosten?
Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richtet sich primär nach dem Geschäftswert der Angelegenheit, ergänzt durch Auslagen und Umsatzsteuer.
Was passiert, wenn ich die Notarkosten nicht fristgerecht bezahle?
Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen anfallen. Der Notar wird dich zunächst mahnen. Bleibt die Zahlung aus, können weitere rechtliche Schritte zur Eintreibung der Forderung eingeleitet werden.
Kann ich die Kosten für einen Immobilienkaufvertrag aufteilen?
Ja, bei Immobilienkaufverträgen ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung teilen. Die genaue Aufteilung wird im Kaufvertrag festgelegt.
Wie erhalte ich eine genaue Kostenschätzung vom Notar?
Du kannst jederzeit eine unverbindliche Kostenschätzung bei deinem Notar anfordern, indem du ihm die Details deiner Angelegenheit mitteilst. Der Notar kann dann basierend auf dem geschätzten Geschäftswert eine präzise Kostenschätzung abgeben.
Kann ich die Notarkosten steuerlich absetzen?
Bestimmte Notarkosten, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit anfallen, können unter Umständen steuerlich absetzbar sein. Hierzu solltest du dich jedoch von einem Steuerberater beraten lassen.